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Mit der Richtlinie 2013/59/EURATOM vom 05.12.2013 legte das Europaparlament neue Anforderungen an den Strahlenschutz in Europa fest, die inzwischen in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt worden sind. Hierbei werden nicht nur künstliche Strahlungsquellen, sondern auch natürlich vorkommende Radionuklide (NORM = naturally occuring radioactiv material) in die allgemeinen Anforderungen des Strahlenschutzes integriert. Industriezweige in denen Materialien verarbeitet werden, die natürlich vorkommende Radionuklide enthalten, wie z.B. die Zirkonindustrie, werden als NORM-Industrie benannt. Auch wenn die Glasindustrie bislang nicht unter die Rubrik NORM-Industrie geführt wird, ergeben sich jedoch bei der Umsetzung der o.g. Richtlinie in die nationalen Strahlenschutzverordnungen eine Reihe von Konsequenzen für die Glasindustrie.

Hierzu zählen insbesondere

  • Festlegung der Aktivitätsschwellen (Freistellungswerte) für natürlich vorkommende Radionuklide der U-238 und Th-232 Zerfallsreihe auf 1 Becquerel / Gramm (Bq/g) sowie auf 10 Bq/g für K-40. Dies führt dazu, dass Produkte mit höheren spezifischen - natürlich bedingten - Aktivitäten formal als radioaktive Materialien eingestuft werden.
  • Die Benennung von Zirkon- und Zirkoniumindustrie als überwachungsbedürftige NORM-Industrie wirft die Frage auf, ob und in welchem Maße künftig auch Industrien darunter fallen, in denen z.B. zirkonhaltige Feuerfestmaterialen verwendet werden.
  • Der nationalen Gesetzgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit die in der EU Richtlinie genannte Liste zu erweitern.
  • Von Seiten der Unternehmen besteht in der Regel die Möglichkeit, sich von den Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes freistellen zu lassen. Dafür muss der Nachweis erbracht werden, dass alle Arbeitskräfte nicht als strahlenexponierte Arbeitskräfte einzustufen sind bzw. der Dosisbetrag, der abzüglich der Hintergrundstrahlung aus natürlichen Strahlungsquellen, für eine Person aufgrund der freigestellten Tätigkeit erwartet wird, im Bereich von 1 Millisievert (mSv) oder weniger jährlich liegt. Dieser Nachweis wird auf der der Basis von Messungen ergänzt durch Modellierungen der Strahlenexposition erreicht.
  • Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die Entdeckung herrenloser Strahlenquellen durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen führt zu einer verstärkten Überwachung von Abfallströmen auf Radioaktivität bei der grenzüberschreitenden Verbringung. In Kooperation mit der Nuclear Control & Consulting GmbH führen wir europaweit Messungen und Bewertungen von Abbruchmaterialien (Kaltreparaturmaßnahmen) und sonstigen Abfällen aus der Glasindustrie durch.

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Erstellung sowie Auswertung und Bewertung von Unterlagen zur kompetenten Antragstellung bei der Behörde (Abbruchkonzepte, Arbeitsschutzkonzepte, Entsorgungskonzepte)
  • Dosisleistungsmessung mit amtlich geeichten Strahlenmessgeräten
  • Unterstützung bei Fachfragen im Rahmen von Verhandlungen und Behördengesprächen
  • Akkreditierte und behördlich anerkannte Berichterstellung und Expertise
  • Strahlenschutzfachliche Bewertung von zirkonhaltigen Abfällen der Glasindustrie bei der Entsorgung und Verwertung